AGB

Verkaufsbedingungen der Forster Baugrün AG, Kerzers
Jeder Käufer anerkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bedingungen als für ihn rechtlich bindend.

Allgemein
Mit der Übernahme der Ware verpflichtet sich der Empfänger diese entsprechend den kantonalen und eidgenössischen Verordnungen betreffend Handhabung, Lagerung, Transport, Verkauf sowie Entsorgung zu handhaben. Die Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen auf den Packungen sind zu beachten.

Preise und Zahlungen
Die Preise verstehen sich brutto, exkl. MWSt, falls nicht anders vermerkt, exkl. Transport. Preisänderungen nach Erscheinen der gültigen Preisliste sind vorbehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, auch dann, wenn die Ware verarbeitet oder verkauft wurde.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8% berechnet. Rabatte an Wiederverkäufer gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen.

Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Abzüge für Transportschäden sind nicht gestattet.
Transportschäden sind umgehend dem Transportunternehmen zu melden.

Beschwerden
Sämtliche in unseren Katalogen und Preislisten gemachten Angaben über Grössen, Abmessungen und Inhaltsangaben usw, sind nur annähernd und unverbindlich. Kleinere Abweichungen der zur Lieferung kommenden Ware müssen wir uns vorbehalten. Beschwerden können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Die Mängel sind genau anzugeben.

Beratungen Planungen und Expertisen
Für Beratungen, Planungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet werden. Skizzen, Pläne und erarbeitete Dokumente sind geistiges Eigentum der Forster Baugrün AG und dürfen nur mit deren Einwilligung weiter verwendet werden.

Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist der Sitz der Forster Baugrün AG, Kerzers.

Kerzers, 1. Januar 2018